Wissen Biogas

Informationen rund um das Thema Biogas und Bilanzierung

Durch die Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IKEP) wurden die Rahmenbedingungen für die Biogaseinspeisung neu festgelegt. bmp greengas erklärt Ihnen den Hintergrund:

Handelsebenen

Handelsebenen

  1. Ebene Liefervertrag: Kaufmännische Vertragsbeziehungen
    Die Marktakteure (Produzenten, Händler, Nutzer) vereinbaren in Energielieferverträgen die Mengen und Eigenschaften sowie Preis und Lieferbedingungen.
  2. Ebene Herkunftsnachweis: Nachweis der biogenen Eigenschaften
    Um einen Vergütungsanspruch gemäß EEG nachzuweisen sind Herkunftsnachweise die Grundlage. Verwertungspfade wie das EEWärmeG oder die Vertankung von Biomethan fordern ebenfalls einen Herkunftsnachweis. Der Herkunftsnachweis wird von einem unabhängigen Sachverständigen unter Zuhilfenahme der dokumentierten Daten erstellt.
  3. Ebene Bilanzierung: Transport und Abrechnung von Biogasmengen in Bilanzkreisen
    Der Transportkunde schließt mit dem Bilanzkreisnetzbetreiber einen Biogas-Bilanzkreisvertrag, um das eingespeiste Biomethan im Gasnetz transportieren zu können. Die ein- und ausgespeisten Mengen werden vom Bilanzkreisnetzbetreiber (auch marktgebietsaufspannender Netzbetreiber genannt) bilanziert und etwaige Mehr- und Mindermengen mit dem Transportkunden abgerechnet.
  4. Ebene Physischer Transport: Ein-/Ausspeisung und Durchleitung durch das Gasnetz
    Um das produzierte Biogas physisch im Erdgasnetz transportieren zu können, muss vom Anschlussnehmer ein Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden. Zur Ein- und Ausspeisung schließt der Einspeiser bzw. der Letztverbraucher einen Ein-/Ausspeisevertrag mit dem Einspeise-/Ausspeisenetzbetreiber ab. Hier werden technische Anforderungen und Qualitätsanforderungen des eingespeisten Gases geregelt. Die Netznutzungsentgelte werden am Ausspeisepunkt für alle vorgelagerten Netze im Marktgebiet erhoben.

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